Gutachten für Immobilien
 in Hamburg und Umgebung  

Wertermittlungen

Gutachten

Mängel und Schäden



Als Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken erstellen wir Wertermittlungsgutachten für Privatpersonen, Erbengemeinschaften oder Steuerberater. Neben umfangreichen Verkehrswertgutachten bei drohenden gerichtlichen Auseinandersetzungen, erstellen wir auch kompakte Kurzgutachten für Verkauf, zur Vermögensübersicht oder für andere private Belange.


Ihr Gutachter

Matthias Schulz
Studium der Architektur, Abschluss 2009, Bachelor of Arts (B.A. architecture), Hafen City Universität Hamburg
Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK)
DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1)

DEKRA zertifizierter Schadenbeurteiler i.d. Immobilienbewertung





fundiert & unabhängig



sofort Termine


schnelle Erstellung


zuverlässige Festpreise


So einfach geht es




Gutachten beauftragen

Telefon 040 / 89 72 76 72 oder Email an gutachten@immowerte24.de

Ortsbesichtigung der Immobilie

(täglich möglich)

Erstellung des Gutachtens

Versand per Post / Email



Unsere Leistungen


Sachverständigen-Gutachten

Gutachterliche und detaillierte Wertermittlung der Immobilie für z.B. Scheidung, Schenkung, Finanzamt oder Verkauf.

Erstellung von Kurzgutachten oder ausführlichen Verkehrswertgutachten (ImmoWertV. / § 194 BauGB) je nach Ihrem Bedarf.

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Beratung vor dem Kauf

Sie möchten eine Immobilie kaufen und wissen nicht, ob mit dem neuen Traumhaus alles in Ordnung ist?
Wir begleiten Sie vor dem Kauf, nehmen die Bausubstanz in Augenschein und geben Ihnen einen fachmännische Rat zu Mängeln und Schäden.
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Häufige Fragen | FAQ


Welches Gutachten passt für mich?

Wir bieten Ihnen verschiedene Arten von Gutachten an. Wertexpertisen und Kurzgutachten, die Sie z.B. für die Verkaufsplanung Ihrer Immobilie heranziehen können bzw. hierfür i.d.R. völlig ausreichend sind oder ein umfangreiche Verkehrswertgutachten, wenn Sie beispielsweise ein Gutachten bei Erbschaft, Scheidung, Übertragung oder für drohende gerichtliche

Auseinandersetzungen benötigen.


Reicht eine Wertexpertise?

Die Wertexpertise ist eine kompakte, gutachtenähnliche Wertermittlung und umfasst ca. 15-20 Seiten. Die Ermittlung des Wertes erfolgt konform geltender Vorgaben (ImmoWertV.) bei Einfamilienhäusern z.B. mittels Sachwertverfahren. Diese kostengünstige Expertise ist die ideale Basis für die Ermittlung des aktuellen Wertes z.B. für Ihren geplanten Verkauf, zur Überprüfung des Preises vor dem Kauf oder für familieninterne Auseinandersetzungen bei Trennung oder in Erbengemeinschaften. Es wird der Bodenwert des Grundstücks und der Wert der baulichen Anlagen unter Einbeziehung des Modernisierungszustandes, der Alterswertminderung und besonderer individueller Objektmerkmale ermittelt.


Wie schnell bekomme ich das Gutachten?

Wir übersenden Ihnen i.d.R. binnen 14 Tagen nach der Besichtigung das Gutachten per Email und Post.

Die Wertexpertise erhalten Sie binnen 3 Tagen.


Was kostet ein Gutachten?

Wertexpertise EUR 600,-

Kurzgutachten EUR 1.500,-

Verkehrswertgutachten EUR 3.200,-

jeweils zzgl. An-/Abfahrtskostenpauschale i.H.v. EUR 40,-

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Kurzgutachten und einem Verkehrswertgutachten?

Ein Kurzgutachten reicht aus, wenn Sie beispielsweise ein Gutachten für familieninterne Zwecke benötigen, Ihren Immobilienwert für einen Verkauf ermittelt haben möchten oder z.B. für die Wertermittlung bei Scheidungen und Erbschaftsangelegenheiten, bei denen grundsätzlich Einigkeit zwischen den Parteien besteht. Ein Kurzgutachten ist eine vereinfachte Form bei dem wir ein geeignetes Berechnungsverfahren wählen, allerdings auf umfangreiche textliche Erläuterungen verzichtet wird.

Ein Verkehrswertgutachten gem. den gesetzlichen Anforderungen (ImmoWertV / § 194 BauGB) ist die detaillierteste Form der Wertermittlung und ist insbesondere bei gerichtlichen oder behördlichen Angelegenheiten zu wählen, bei denen i.d.R. nur ein Verkehrswertgutachten akzeptiert oder vorgeschrieben wird (z.B. bei Kontakt mit Gerichten oder Finanzämtern).


Was ist der Unterschied zwischen einer Wertexpertise und einem Gutachten?

Die Ermittlung des Immobilienwertes erfolgt genauso wie bei einem Gutachten. Allerdings erfüllt die kompakte Wertexpertise nicht gänzlich die gesetzlichen Anforderungen die an ein Gutachten gestellt werden. Es werden z.B. keine behördlichen Auskünfte eingeholt (z.B. Denkmalschutz, Baulasten, Erschließung) und es werden keine Flächenermittlungen durchgeführt. Auf ausführliche Objekt- und Lagebeschreibungen wird verzichtet. Für viele Fälle bei denen eine gutachterliche Einschätzung gewünscht ist, ist diese Form meistens ausreichend. Gerichte und Finanzämter fordern aber meistens ein Gutachten. Daher ist die Wertexpertise nur für private Belange gedacht.


Wir möchten eine Immobilie kaufen - können Sie uns unterstützen?

Wir begleiten Sie vor dem Kauf und begutachten Ihre Wunschimmobilie, damit Sie genau wissen, ob mit dem Objekt alles in Ordnung ist. Als DEKRA zertifizierter Schadenbeurteiler kennen wir uns gut mit Mängeln und Schäden aus. 


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